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Wichtige Informationen zum Schutzstatus S (Ausweis S)

Was ist der Schutzstatus S? Welche Rechte bringt der Status mit sich? – Das Wichtigste auf einem Blick

Der Schutzstatus S dient dazu, bei Massenfluchtsituationen, wie zum Beispiel aufgrund eines Krieges, schnell und pragmatisch reagieren zu können. Der Schutzstatus S ist in der Schweiz zum ersten Mal im März 2022 wegen des Ukraine-Krieges aktiviert worden.

Das Wichtigste in Kürze für Personen aus der Ukraine

  • Mit dem Schutzstatus S erhalten die Betroffenen einen Ausweis S.
  • Der Ausweis S ist für ein Jahr befristet und verlängerbar. Schutzbedürftige erhalten nach frühestens fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung B.
  • Mit dem Schutzstatus S können erhalten die Betroffenen Aufenthaltsrecht, können Familiengangehörige nachziehen und haben Anspruch auf Unterbringung, medizinische Versorgung und können die Kinder in die Schule schicken.
  • Personen mit Ausweis S können ohne Bewilligung ins Ausland reisen und in die Schweiz zurückkehren.
  • Personen mit dem Schutzstatus S erhalten Sozialhilfe. Sie können auch ohne Wartezeit einer Arbeit nachgehen (auch einer selbständigne Arbeit).

Zum Nachlesen:

Faktenblatt Schutzstatus S

Praktische Infos für Personen aus der Ukraine

  • Den Status S und damit den Ausweis S erhalten Personen nach der Registrierung in einer der sechs Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion. Der Ausweis wird normalerweise innerhalb von 24 Stunden erteilt.
  • Für die Einreise in die Schweiz und die Durchreise können Flüchtlinge aus der Ukraine den
    external-link
    öffentlichen Verkehr gratis nutzen
  • Ukrainische Staatsangehörige können sich 90 Tage lang legal im Schengen-Raum auch der Schweiz aufhalten, auch wenn sie noch nicht für den Schutzstatus S registriert sind.
  • Die Unterkunft kann in den Kollektivunterkünften des Bundes oder bei Gastfamilien organisiert werden. Die
    external-link
    Schweizerische Flüchtlingshilfe
    koordiniert die Privatunterkünfte und vermittelt auch Unterkünfte in Zusammenarbeit mit den Bundesasylzentren, den Kantonen und Privatpersonen, die eine Unterkunft stellen möchten.

Der Schutzstatus S ist vom Asyl und Asylgesuch in der Schweiz zu unterscheiden. Mehr dazu im Artikel «Der Unterschied von Asyl und Schutzstatus S in der Schweiz».

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Letztes UpdateMontag, 5. September 2022 um 11:26