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Überblick zu vorübergehenden Aufenthalten S und F in der Schweiz

In der Schweiz gibt es verschiedene Ausweise je nach Aufenthaltsrecht. Wer erhält den F-Ausweis? Was bedeutet der Schutzstatus S? Wie lange ist ein Aufenthalt mit S- oder F-Status gültig? Diese und mehr Fragen werden im neuen Leitfaden der Freiplatzaktion Zürich beantwortet.

Der Unterschied zwischen F und S

Der Schutzstatus S wurde in der Schweiz wegen des Ukraine-Krieges zum ersten Mal angewendet. Gesuche um Schutz von Personen aus der Urkaine werden deshalb auch in einem spezifischen Verfahren bearbeitet. Personen die aus anderen Ländern in die Schweiz geflüchtet sind durchlaufen ein reguläres Asylverfahren. Wenn sie als Flüchtling in der Schweiz anerkannt wurden oder wenn der Vollzug einer Wegweisung nicht zulässig, unmöglich oder unzumutbar ist, erhalten sie ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Wenn Personen aufgrund von Unmöglichkeit, Unzulässigkeit oder Unzumutbarkeit nicht wegewiesen werden können, erhalten sie die vorläufige Aufnahme und den Status F (mit dem Ausweis F).
Gemeinsamkeiten S- und F-Status
Sowohl der Status S als auch der Status F sind zeitlich begrenzte, vorläufige Aufenthaltsrechte. Organisationen wie die Freiplatzaktion Zürich empfehlen bei Problemen und rechtlichen Verfahren rund um den Status S oder F, sich unverzüglich an eine Rechtsberatungsstelle zu wenden. Hier kann es sich zum Beispiel um Fragen zum Familiennachzug oder der Aufhebung von Status S oder F handeln.
Der Leitfaden zum Status F und S ist auf Deutsch und Englisch erhältlich.

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  • Regionen

    • Schweiz
  • Quelle

    • Freiplatzaktion Zürich (ZH)
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Letztes UpdateDienstag, 24. Januar 2023 um 10:36