In den Bundesasylzentren werden den Asylsuchenden Rechtsvertretende zur Seite gestellt, welche sie durch das beschleunigte Asylverfahren begleiten. Sie kommen von behördenunabhängiger Stelle und vermitteln zwischen Asylsuchenden und behördlichen Beteiligten des Verfahrens.
Die Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter des Rechsschutzes übernehmen dabei verschiedene Aufgaben:
Weitere Informationen finden sich auf der Website der Schweizerischen Flüchtlingshilfe zum Thema Rechtsschutz. Hier findest Du auch die Liste mit allen Kontakten für den Rechtsschutz von Asylsuchenden in den Bundesasylzentren.
Vertiefte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und zur Ausgestaltung des Rechtsschutzes finden sich im Handbuch für Asyl und Rückkehr Art. B7 des Staatssekretariats für Migration.
Der Rechtsschutz ist nur für das beschleunigte Asylverfahren in den Bundesasylzentren zuständig. Für rechtliche Beratung und Unterstützung im erweiterten Asylverfahren können sich Asylsuchende an die Rechtsberatungsstelle ihres Kantones wenden.