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Rechtsschutz im Asylverfahren

Das Asylgesetz sieht einen unentgeltlichen Rechtsschutz während des beschleunigten Asylverfahrens in den Bundesasylzentren vor.

In den Bundesasylzentren werden den Asylsuchenden Rechtsvertretende zur Seite gestellt, welche sie durch das beschleunigte Asylverfahren begleiten. Sie kommen von behördenunabhängiger Stelle und vermitteln zwischen Asylsuchenden und behördlichen Beteiligten des Verfahrens.
Die Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter des Rechsschutzes übernehmen dabei verschiedene Aufgaben:

  • Sie vermitteln in Gesprächen mit den Behörden und helfen bei der Vorbereitung dieser Gespräche
  • Sie beraten Asylsuchende zu ihren Chancen im Asylverfahren
  • Sie erklären den Ablauf des Asylverfahrens und die gefällten Entscheide
  • Sie unterstützen bei möglichen Beschwerdeerhebungen
  • Sie informieren die Asylsuchenden über ihre Rechte und Pflichten
  • Sie bieten Beratung in rechtlichen und sozialen Fragen

Weitere Informationen finden sich auf der Website der Schweizerischen Flüchtlingshilfe zum Thema

Rechtsschutz. Hier findest Du auch die
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Liste mit allen Kontakten für den Rechtsschutz von Asylsuchenden in den Bundesasylzentren
.

Vertiefte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und zur Ausgestaltung des Rechtsschutzes finden sich im

Handbuch für Asyl und Rückkehr Art. B7 des Staatssekretariats für Migration.

Rechtliche Beratung und Unterstützung im erweiterten Asylverfahren

Der Rechtsschutz ist nur für das beschleunigte Asylverfahren in den Bundesasylzentren zuständig. Für rechtliche Beratung und Unterstützung im erweiterten Asylverfahren können sich Asylsuchende an die

Rechtsberatungsstelle ihres Kantones wenden.

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Letztes UpdateDonnerstag, 5. Januar 2023 um 15:58