Das Merkblatt informiert über Bestimmungen zur Freiwilligenarbeit für Migrantinnen und Migranten. Es ist Teil des Handbuchs Freiwilligenarbeit der Stadt Zürich.
Der Einsatz von Freiwilligen gilt als Erwerbstätigkeit. In der Regel muss für den Einsatz von Freiwilligen je nach Aufenthaltsbewilligung der Freiwilligen eine Meldung erfolgen bzw. eine Bewilligung eingeholt werden. Diese Bewilligung ist eine Schutzbestimmung für die ausländischen Personen, damit sie nicht ausgenutzt werden, aber auch nicht als Billiglohnarbeitskräfte Arbeitsplätze der einheimischen Bevölkerung gefährden können.
Stadt Zürich, Soziale Dienste