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Kantonale Integrationsprogramme (KIP)

2014 haben der Bund und die Kantone kantonale Integrationsprogramme (KIP) eingeführt. Damit werden Ziele und Förderbereiche festgelegt, die für die ganze Schweiz gelten. Jeder Kanton ist für die Umsetzung selber verantwortlich.

Jeder Kanton organisiert sich etwas anders und arbeitet mit anderen Partnern und Organisationen zusammen. Damit die Integration in der Schweiz nicht in jedem Kanton komplett unterschiedlich ist, gibt es gemeinsame Ziele und Förderbereiche.

Ankommen, Leben und Begegnen: Die drei Pfeiler der Kantonalen Integrationsprogramme

Die Kantonalen Integrationsprogramme stützen sich auf drei Pfeiler. Diese drei Pfeile haben verschiedenen Förderbereiche unter sich. Folgende Ziele werden mit den Förderbereichen verfolgt:

Pfeiler 1: Ankommen

  • Erstinformation und Integrationsförderung: Neuankommende Migrantinnen und Migranten werden begrüsst und über ihre Rechte und Pflichten informiert. So wird möglichst früh erkannt, ob die Zugewanderten besondere Unterstützung brauchen, um sich zu integrieren.

  • Beratung: Migrantinnen und Migranten, Fachpersonen und Interessierte können sich über den ganzen Integrationsprozess beraten lassen.

  • Schutz vor Diskriminierung: Die Öffentlichkeit ist für das Thema Diskriminierung informiert und kennt geeignete Schutzmassnahmen. Menschen, die diskriminiert werden, erhalten Unterstützung.

Pfeiler 2: Leben

  • Sprache und Bildung: Migrantinnen und Migranten verfügen über die angemessenen Sprachkenntnisse um sich im Alltag und Beruf gut verständigen zu können. Das Kursangebot erfüllt bestimmte Qualitätsstandards.

  • Frühe Kindheit: Migrationsfamilien kennen das Angebote zu Gesundheit, Familienunterstützung und Integrationsangebote im Frühbereich. Die verschiedenen Akteure im Bereich sind gut koordiniert und arbeiten eng zusammen.

  • Arbeitsmarktfähigkeit: Zugewanderte sollen schnell für sich selber srogen können.

Pfeiler 3: Begegnen

«Ein wichtiger Teil der Integration erfolgt im Alltag und ist gut eingespielt: in Schule und Berufsbildung oder am Arbeitsplatz und im Gesundheitswesen zum Beispiel. Es gibt aber Fälle, in denen Zugewanderte keinen Zugang zu solchen eingespielten Abläufen und Orten haben. Hier kommen die sogenannten spezifischen Integrationsprogramme von Bund, Kantonen und Gemeinden zum Zug.»

www.kip-pic.ch

Der Bund stellt den Kantonen für die Integrationsförderung finanzielle Mittel zur Verfügung.

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Letztes UpdateMontag, 1. Mai 2023 um 14:29