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Migrantinnen und Migranten als Freiwillige (ZH)

Gesetzlich ist es möglich, dass sich Ausländerinnen und Ausländer freiwillig engagieren, es müssen aber verschiedene Bestimmungen vom Bund beachtet werden.

Das Merkblatt der Stadt Zürich informiert, was zu beachten ist, wenn Ausländerinnen oder Ausländer sich freiwillig engagieren möchten. Es ist Teil des

Handbuchs Freiwilligenarbeit der Stadt Zürich.

Der Einsatz von Freiwilligen gilt als Erwerbstätigkeit. In der Regel muss für den Einsatz von Freiwilligen je nach Aufenthaltsbewilligung der Freiwilligen eine Meldung erfolgen bzw. eine Bewilligung eingeholt werden. Diese Bewilligung ist eine Schutzbestimmung für die ausländischen Personen, damit sie nicht ausgenutzt werden, aber auch nicht als Billiglohnarbeitskräfte Arbeitsplätze der einheimischen Bevölkerung gefährden können.
Stadt Zürich, Soziale Dienste

Welche Aufenthaltsbewilligungen sind zu beachten?

  • EU-/EFTA-Staaten
  • EU-2-Staaten (Rumänien, Bulgarien)
  • Nicht-EU/EFTA-Staaten

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Letztes UpdateMontag, 15. März 2021 um 06:52