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Finanzielle Unterstützung (nach Stand des Asylverfahrens)

Wie unterstützt die Sozialhilfe Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs finanziell? Welche Unterschiede gelten beispielsweise zwischen Asylsuchenden (Ausweis N) und anerkannten Flüchtlingen (Bewilligung B)?

Je nach Stand des Verfahrens werden Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs in einer finanziellen Notlage unterschiedlich unterstützt. Das Merkblatt der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) gibt eine Übersicht der verschiedenen Personengruppen und deren Status.
Das Merkblatt erläutert die Unterstützungsmassnahmen für

  • Asylsuchende (N-Ausweis)
  • Anerkannte Flüchtlinge mit B-Bewilligung und F-Ausweis sowie Staatenlose
  • Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (Ausweis F)
  • Härtefall (Aufenthaltsbewilligung B)
  • Personen, die von der Sozialhilfe ausgeschlossen sind (Anrecht auf Nothilfe)
    Die kantonalen Informationen zur Sozialhilfe befinden sich auf der jeweiligen Kantonsseite.

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Letztes UpdateMontag, 29. Juni 2020 um 11:14