Personen aus dem Asylbereich mit Ausweisen N und S wird unter gewissen Voraussetzungen ein provisorischer Stellenantritt erlaubt. Es gibt aber keine generelle Arbeitserlaubnis für diese Personen. Ein Stellenantritt kann immer nur anhand des konkreten Gesuchs eines interessierten Arbeitgebers geprüft werden.
Anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B) und vorläufig Aufgenommene (Ausweis F): Jede Aufnahme und Beendigung einer Erwerbstätigkeit sowie jeder Stellenwechsel dieser Personen muss vom Arbeitgeber bzw. Selbständigerwerbenden rechtzeitig kostenlos gemeldet werden.
Alle Informationen, Voraussetzungen und Formulare zur Beantragung oder Meldung einer Erwerbstätigkeit sind auf der Seite des Amts für Migration und Integration (MIKA) des Kantons Aargau zu finden.