Die Verfahren zur Einbürgerung sind komplex und unterscheiden sich von Kanton zu Kanton.
Die Universität Genf und die Eidge]össische Migrationskomission (EKM) haben ein Werkzeug entwickelt, um die lokalen Unterschiede bei der ordentlichen Einbürgerung zu vergleichen.
Die Gemeindebehörden sind zuständig für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts, der Kanton ist zuständig für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts, und der Bund erteilt die Einbürgerungsbewilligung.
Eidgenössische Migrationskomission (EKM)