Personen aus der Ukraine können ohne biometrisches Reisedokument und ohne Visum in die Schweiz einreisen, sofern keine zwingenden Gründe im Einzelfall gegen die Einreise sprechen. Für Personen, die sich ausserhalb des Schengen-Raumes befinden, gelten die ordentlichen Einreisebestimmungen. Bei Fragen dazu muss die jeweilige Schweizer Vertretung vor Ort kontaktiert werden.
Aktuellste Informationen bietet das SEM unter der Rubrik Ein- und Ausreise für Geflüchtete aus der Ukraine.
Mit dem Schutzstatus S erhalten geflüchtete Personen aus der Ukraine einen Ausweis S. Dieser ist maximal ein Jahr gültig, kann jedoch verlängert werden. Nach fünf Jahren erhalten Schutzbedürftige mit S Status grundsätzlich eine Aufenthaltsbewilligung B. Diese Bewilligung ist bis zur Aufhebung des temporären Schutzes befristet. Menschen mit Schutzstatus S können ohne Bewilligung ins Ausland reisen und in die Schweiz zurückkehren. Die ausführlichen nationalen Regelungen über den Schutzstatus S findest du hier.
In der Schweiz organisiert sich der Bund zusammen mit den Kantonen und Gemeinden, jedoch auch mit Privaten, um eine gute Unterbringung für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen:
Auf der SEM Seite zu "Fragen und Antworten zur Ukraine Krise" erhälst du auch weitere Informationen zu nationalen Regelungen betreffend Schule, Arbeit, Familiennachzug oder medizinischen Fragen.
Ein spezielles Kapitel widmet sich auch der Thematik Schutz vor Menschenhandel und Prostitution von geflüchteten Personen. Dazu wurde auch eine Informationskampagne lanciert.