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Einreisemöglichkeiten in die Schweiz für Personen aus der Ukraine

Wie können geflüchtete Personen aus der Ukraine in die Schweiz einreisen? Welche Aufenthaltsbewilligung erhalten sie in der Schweiz? Können geflüchtete Menschen aus der Ukraine in der Schweiz arbeiten? Das Staatssekretariat für Migration (SEM) gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Einreise und Aufenthalt von Geflüchteten aus der Ukraine.

Einreise in die Schweiz

Personen aus der Ukraine können ohne biometrisches Reisedokument und ohne Visum in die Schweiz einreisen, sofern keine zwingenden Gründe im Einzelfall gegen die Einreise sprechen. Für Personen, die sich ausserhalb des Schengen-Raumes befinden, gelten die ordentlichen Einreisebestimmungen. Bei Fragen dazu muss die jeweilige Schweizer Vertretung vor Ort kontaktiert werden.
Aktuellste Informationen bietet das SEM unter der Rubrik

Ein- und Ausreise für Geflüchtete aus der Ukraine.

Schutzstatus S

Mit dem Schutzstatus S erhalten geflüchtete Personen aus der Ukraine einen Ausweis S. Dieser ist maximal ein Jahr gültig, kann jedoch verlängert werden. Nach fünf Jahren erhalten Schutzbedürftige mit S Status grundsätzlich eine Aufenthaltsbewilligung B. Diese Bewilligung ist bis zur Aufhebung des temporären Schutzes befristet. Menschen mit Schutzstatus S können ohne Bewilligung ins Ausland reisen und in die Schweiz zurückkehren. Die ausführlichen nationalen Regelungen über den Schutzstatus S findest du

hier.

Unterbringung

In der Schweiz organisiert sich der Bund zusammen mit den Kantonen und Gemeinden, jedoch auch mit Privaten, um eine gute

Unterbringung für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen:

  • Bundesasylzentren BAZ:
    In den BAZ erfolgt die Registrierung der Geflüchteten. Dann folgt die Zuweisung in einen Kanton, welcher ab diesem Zeitpunkt die Verantwortung für die Betreuung der schutzbedürftigen Person übernimmt. Die Unterbringung in einem BAZ sollte jeweils nur einige Nächte dauern.
  • Kantone:
    Die registrierten Geflüchteten werden den Kantonen – proportional zur Bevölkerung – zugewiesen. Die Kosten welche für die Kantone entstehen, werden vom Bund über die Globalpauschale entgolten.
  • Private Unterbringung:
    In der Schweiz können Geflüchtete aus der Ukraine auch in Privathaushalten untergebracht werden. Hierbei übernimmt die
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    Schweizerische Flüchtlingshilfe
    (SFH) zusammen mit weiteren Partnerorganisationen (HEKS, Caritas, SRK, Heilsarmee, SAH und Campax) die Koordination für die
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    Unterbringung bei Gastfamilien
    .
    Über eine Entschädigung von Anbietern privater Unterbringungsplätze entscheidet der jeweils zuständige Kanton.

Schule, Arbeit, medizinische Fragen

Auf der SEM Seite zu

"Fragen und Antworten zur Ukraine Krise" erhälst du auch weitere Informationen zu nationalen Regelungen betreffend Schule, Arbeit, Familiennachzug oder medizinischen Fragen.
Ein spezielles Kapitel widmet sich auch der Thematik Schutz vor Menschenhandel und Prostitution von geflüchteten Personen. Dazu wurde auch eine
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Informationskampagne
lanciert.

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Letztes UpdateMontag, 5. September 2022 um 12:23