Das BMA ist Teil der zu den Kantonsbehörden gehörenden Ausländerpolizei. Es regelt die Einreise, den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit von Ausländerinnen und Ausländern im Kanton Freiburg.
Die von diesem Amt erfüllten Aufgaben im Bereich Ausländerrecht sind hauptsächlich:
Erteilung und Verlängerung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen