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Arbeitsbewilligung für Migrantinnen und Migranten (LU)

Informationen zur Meldepflicht und zum Vorgehen bei Erwerbstätigkeit im Kanton Luzern bei den Ausweisen F, B oder N.

Das Amt für Migration prüft Gesuche von Personen,

welche für die Erwerbstätigkeit neu in die Schweiz einwandern oder bereits in der Schweiz leben und eine
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bestehende Aufenthaltsbewilligung besitzen
. Für vorläufig Aufgenommene (Ausweis F), anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B), Asylsuchende (Ausweis N) und auch für Familiennachzug stehen Informationen zur Melde-/Bewilligungspflicht, zur Antragsstellung sowie allfällige Voraussetzungen zur Verfügung.
Die Webseite des Migrationsamts des Kantons Luzern beantwortet zudem
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häufig gestellte Fragen
wie:

  • Wo ist ein Gesuch um Arbeitsbewilligung einzureichen?
  • Dürfen Asylsuchende Personen eine Lehre machen?
  • Kann ich als Drittstattsangehöriger während meines Studiums arbeiten?

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Letztes UpdateMittwoch, 17. Februar 2021 um 08:17