Das Amt für Migration prüft Gesuche von Personen, welche für die Erwerbstätigkeit neu in die Schweiz einwandern oder bereits in der Schweiz leben und eine bestehende Aufenthaltsbewilligung besitzen. Für vorläufig Aufgenommene (Ausweis F), anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B), Asylsuchende (Ausweis N) und auch für Familiennachzug stehen Informationen zur Melde-/Bewilligungspflicht, zur Antragsstellung sowie allfällige Voraussetzungen zur Verfügung.
Die Webseite des Migrationsamts des Kantons Luzern beantwortet zudem häufig gestellte Fragen wie: