Asylsuchende bekommen Informationen über das Asylverfahren. Sie werden über ihre persönlichen Chancen und Möglichkeiten während ihres Verfahrens sowie bei Asylentscheiden beraten.
Vorläufig aufgenommene Personen (mit F-Ausweis) werden informiert und beraten. Bei Familiennachzug oder bei der Eingabe eines Härtefallgesuchs erhalten sie Beratung und Unterstützung.
In begründeten Fällen übernimmt die Beratungsstelle die Rechtsvertretung von Asylsuchenden und machen Eingaben im Mandat.
Bei Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden, Ämtern und Institutionen kann die Beratungsstelle eine Vermittlung übernehmen. Bei persönlichen, familiären und beruflichen Problemen verweist sie betroffene Personen an die entsprechenden Stellen.
Das Angebot der Beratungsstelle kann von Asylsuchenden, Vorläufig aufgenommenen Personen, deren Kontakt- und Betreuungspersonen, sowie von Mitarbeitenden anderer Institutionen und Organisationen in Anspruch genommen werden.
Die Beratungen sind für die Asylsuchenden kostenlos – bei schriftlichen Eingaben kann ein angemessenes Honorar erhoben werden. Personen mit F- oder B-Bewilligung und externe Institutionen und Organisationen müssen für die entsprechenden Dienstleistungen inkl. Beratung - grundsätzlich - nach Aufwand bezahlen.